19. November 2007Der Vorstand des Landesverbandes für Kindergottesdienst hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2007 mit dem Entwurf der Neu-fassung der Lebensordnung beschäftigt.
Unsere Einwände gegen den Entwurf der Neufassung der Le-bensordnung konzentrieren wir auf drei Punkte:
- Der Anfang des Abschnitts Punkt 12. „Kindergottesdienst“ der zur Zeit gültigen Lebensordnung muss unbedingt erhalten bleiben: „Gemeinde, Kirchenvorstand und Pfarrer / Pfarrerin haben den Kindern gegenüber eine besondere Aufgabe und Verantwortung. Deshalb sind Kinder in allen Gottesdiensten willkommen.“
Begründung: Diese Formulierung ist Ausdruck einer wichtigen ekklesiologischen Grundentscheidung, Gottesdienste für alle Menschen der Gemeinde zu öffnen. Gottesdienste sollten grundsätzlich verschiedene Generationen integrieren. - Wir lehnen ab, dass der Kindergottesdienst in die Kategorie „Andere Gottesdienstformen“ (Punkt 6.2 des Entwurfs) eingeordnet wird.
Begründung: Kindergottesdienst ist mit dem Erwachsenengottesdienst gleich zu stellen. In der zur Zeit geltenden Lebensordnung wird diese Gleichstellung gewürdigt, indem der Kin-dergottesdienst (Punkt 12) als Unterpunkt der Überschrift „Vom Gottesdienst und dem Heiligen Abendmahl“ angeführt wird (in dieser Überschrift fehlt allerdings die Hinzufügung „… und vom Kindergottesdienst“). - Wir vermissen unter der Kategorie „Andere Gottesdienstformen“ (Punkt 6 des Entwurfs) einen Hinweis auf Schulgottesdienste, die in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben.